Hausordnung
Hausordnung
Bounce One – Trampolinpark Ergolding
Herzlich willkommen bei Bounce One!
Unser Ziel ist es, allen Gästen einen sicheren, sauberen und erlebnisreichen Aufenthalt zu ermöglichen. Bitte nehmt Rücksicht auf andere Gäste und beachtet die folgenden Regeln. Mit dem Betreten der Anlage erkennt ihr diese Hausordnung, unsere Sicherheitsregeln sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
1. Zutritt
- Der Zutritt zur Anlage ist ausschließlich mit einem gültigen Ticket oder einer sonstigen gültigen Zutrittsberechtigung gestattet.
- Der Betreiber ist berechtigt, Gästen den Zutritt zu verweigern oder sie von der weiteren Nutzung auszuschließen, wenn dies aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung erforderlich ist.
- Den Anweisungen unserer Mitarbeiter ist jederzeit unverzüglich Folge zu leisten.
2. Kinder und Aufsicht
- Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres dürfen die Anlage grundsätzlich nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson nutzen.
- Die Aufsichtspflicht verbleibt während des gesamten Aufenthalts bei den Erziehungsberechtigten oder der beauftragten volljährigen Aufsichtsperson.
- Unsere Mitarbeiter überwachen die Einhaltung der Sicherheitsregeln, übernehmen jedoch keine allgemeine Kinderbetreuung.
3. Gesundheit und Sicherheit
- Die Nutzung der Anlage erfolgt auf eigene Verantwortung.
- Die Nutzung ist nicht gestattet, wenn gesundheitliche Einschränkungen eine Gefahr für den Nutzer oder andere Personen darstellen können.
- Personen unter Alkohol-, Drogen- oder sonstigem berauschendem Einfluss dürfen die Anlage nicht nutzen.
- Bei Unwohlsein oder nach einem Unfall ist unverzüglich ein Mitarbeiter zu informieren.
4. Kleidung
- Auf sämtlichen Trampolinflächen dürfen ausschließlich zugelassene Trampolinsocken getragen werden.
- Straßenschuhe sind auf den Trampolinflächen nicht erlaubt.
- Vor der Nutzung sind Schmuck, Uhren sowie sonstige Gegenstände mit Verletzungsgefahr abzulegen.
- Taschen sind vor dem Springen vollständig zu leeren. Harte oder spitze Gegenstände dürfen nicht mitgeführt werden.
5. Verhalten
Alle Gäste tragen durch rücksichtsvolles Verhalten zu einem sicheren Aufenthalt bei.
Insbesondere ist untersagt:
- andere Personen zu schubsen oder festzuhalten,
- andere Gäste vorsätzlich zu gefährden,
- auf Geräten oder Absperrungen zu klettern, sofern dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist,
- Einrichtungen vorsätzlich zu beschädigen,
- Rettungswege oder Notausgänge zu blockieren,
- Bereiche zu betreten, die ausschließlich Mitarbeitern vorbehalten sind.
6. Nutzung der Attraktionen
- Für jede Attraktion gelten zusätzliche Sicherheitsregeln.
- Die an den Attraktionen angebrachten Hinweise zu Alter, Körpergröße, Körpergewicht und Nutzungsbedingungen sind verbindlich.
- Die Nutzung einer Attraktion ist nur entsprechend ihrer vorgesehenen Verwendung zulässig.
- Beschädigungen oder technische Mängel sind unverzüglich dem Personal zu melden.
7. Essen und Getränke
- Auf sämtlichen Sport- und Aktionsflächen sind Essen, Getränke und Kaugummi verboten.
- Glasflaschen und Glasbehälter dürfen nicht auf die Sportflächen mitgenommen werden.
- Speisen und Getränke dürfen ausschließlich in den dafür vorgesehenen Bereichen verzehrt werden.
8. Schließfächer
- Für Kleidung und Wertgegenstände stehen Schließfächer zur Verfügung.
- Bitte nutzt diese während eures Aufenthalts.
- Nach Betriebsschluss dürfen verschlossene Schließfächer geöffnet werden.
9. Foto- und Videoaufnahmen
- Das Fotografieren und Filmen ist grundsätzlich erlaubt, sofern dadurch keine anderen Gäste beeinträchtigt oder deren Persönlichkeitsrechte verletzt werden.
- Das Mitführen von Kameras oder Mobiltelefonen auf einzelnen Attraktionen kann aus Sicherheitsgründen untersagt sein.
- Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
10. Tiere, Rauchen und Waffen
- Das Rauchen sowie der Konsum von E-Zigaretten ist ausschließlich in den ausgewiesenen Außenbereichen gestattet.
- Das Mitführen von Waffen, pyrotechnischen Gegenständen oder sonstigen gefährlichen Gegenständen ist verboten.
- Tiere haben leider keinen Zutritt. Hiervon ausgenommen sind gesetzlich anerkannte Assistenzhunde.
11. Hausrecht
- Unsere Mitarbeiter üben im Auftrag des Betreibers das Hausrecht aus.
- Gäste, die gegen diese Hausordnung, die Sicherheitsregeln oder die Anweisungen des Personals verstoßen, können ohne Erstattung des Eintrittspreises von der weiteren Nutzung ausgeschlossen werden.
- In schwerwiegenden oder wiederholten Fällen kann ein befristetes oder dauerhaftes Hausverbot ausgesprochen werden.
Vielen Dank!
Mit eurer Rücksichtnahme helft ihr dabei, dass Bounce One für alle Gäste ein sicherer Ort voller Bewegung, Spaß und gemeinsamer Erlebnisse bleibt.
Euer Bounce One Team